Dachausbau

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Baugenehmigung für Dachfenster

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Lichtwunder Team

Experte für Dachfenster

Sie möchten nachträglich Dachfenster einbauen oder planen den Einbau von Dachfenstern in Ihre neue Immobilie? Dann fragen Sie sich sicherlich, ob Sie eine Baugenehmigung für die Dachfenster benötigen. Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Dachfenster?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es stark von Ihrem Bundesland abhängt, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Dachfenster benötigen. Deswegen sollten Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer zuständigen Baubehörde erkundigen. Auch um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie lieber nachfragen, ob es beispielsweise einen Bebauungsplan für das betreffende Baugebiet und somit Vorgaben zum Einbau von Dachfenstern gibt. Teilweise gibt es auch vorgeschriebene Größen für Dachfenster oder auch eine Regelung bezüglich der Anzahl von Dachfenstern und Fenstern im Allgemeinen.

Baugenehmigung für Dachfenster bei Dachausbau

Häufig bestimmt der Bauumfang darüber, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Dachfenster benötigen. So kommen Fragen auf, wie beispielsweise in welchem Zuge der Einbau von Dachfenstern erfolgt. Handelt es sich um einen kompletten Dachausbau in dessen Zuge auch Dachfenster geplant sind, ist fast immer eine Baugenehmigung notwendig, da es sich um eine Veränderung der Bausubstanz handelt. Auch bei größeren baulichen Maßnahmen wie der Veränderung der Dachneigung, der Dachfläche oder Dachform, den Einbau einer zusätzlichen Dachterrasse oder Gaube oder auch die Anpassung der Dämmung wird häufig eine Baugenehmigung eingefordert. Hier kommt man nur selten um eine Baugenehmigung herum, somit nehmen Sie die geplanten Dachfenster am besten gleich in die allgemeine Baugenehmigung mit auf. Bauen Sie Ihren Dachraum zur Wohnfläche um, sollten Sie besondere Regelungen bezüglich der Dachfenster beachten. So gibt es festgeschriebene Mindestlichtflächen von 8 - 10 % der Grundraumfläche, die durch Dachfenster gewährleistet werden muss. So müsste eine Wohnung mit 100 Quadratmetern über Dachfenster Lichtöffnungen mit einer Fläche von 10 - 12,5 Quadratmetern verfügen. Dieser Gegenstand ist allerdings nicht in einer bundeseinheitlichen Landesbauordnung festgelegt. Es bestehen somit regionale Unterschiede. Wenden Sie sich daher am besten direkt an Ihre Baubehörde, um herauszufinden, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Dachfenster benötigen und welche Regelungen es in Ihrer Region gibt.

Baugenehmigung für Dachfenster ohne Dachausbau

Auch wenn Sie den Einbau neuer Dachfenster unabhängig eines Dachausbaus vornehmen, wird teilweise eine Baugenehmigung verlangt. Beispielsweise benötigen Sie oft eine Baugenehmigung, wenn Sie die Anzahl oder Größe Ihrer Dachfenster verändern. Die Modernisierung Ihrer Dachfenster oder der reine Austausch vorhandener Fenster fällt meist nicht unter die Genehmigungspflicht. Ausnahmen kann es hier aber immer geben, insbesondere dann, wenn die Fensterfläche der neuen Dachfenster wesentlich größer ist als die der alten Dachfenster. Genehmigungsfrei ist der Einbau von Dachfenstern häufig auch dann, wenn sich das Gebäude in Baugebieten befindet für die es keine Bebauungspläne gibt.

Baugenehmigung für Dachfenster ohne Dachausbau

Baugenehmigung für Dachfenster ohne Dachausbau

Können in jedes Dach nachträglich Dachfenster eingebaut werden?

Grundsätzlich können in fast jede Dacheindeckung auch nachträglich Dachfenster eingebaut werden. Ob nun Ziegeldach, Schieferdach oder doch ein Dach aus Metall. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn Sie größere bauliche Eingriffe in Ihre Dachkonstruktion oder die Dachstatik planen, sollten Sie immer einen Statiker oder Architekten zu Rate ziehen. Denken Sie als Besitzer einer Eigentumswohnung auch immer daran, dass Sie im Falle eines Dachfenstereinbaus die Zustimmung der Hausmiteigentümer benötigen, auch wenn es sich um Ihre Eigentumswohnung handelt. Auch hier heißt es also: Am besten den Gang zur Baubehörde antreten, um zu erfahren, ob Sie eine Baugenehmigung für die Dachfenster benötigen.

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Landesbauordnung für Dachfenster

Da es keine bundeseinheitliche Landesbauordnung gibt, kommt es zu starken regionalen Unterschieden bezüglich der Notwendigkeit einer Baugenehmigung für Dachfenster. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich grundsätzlich erkundigen, welche Regelungen es für den Einbau von Dachfenstern in Ihrer Region gibt und ob in Ihrem Fall eine Baugenehmigung verlangt wird. Sehr gerne können wir Sie diesbezüglich auch beraten und Ihnen bei Fragen zur Seite stehen. Tragen Sie sich einfach hier ein und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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