Dachausbau
Alle ArtikelSind Sie gerade beim Ausbau Ihres Dachbodens, dann lohnt es sich für mehr Tageslicht ein Dachfenster einbauen zu lassen. Doch ist der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig? Wir verraten es Ihnen hier.
Grundsätzlich gilt, dass der Einbau eines Dachfensters nicht genehmigungspflichtig ist. Dennoch gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung, wann Sie dennoch eine Baugenehmigung benötigen, denn dies ist je nach Bundesland anders geregelt. Die Regelung, ob der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig ist, finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist der Einbau von Dachfenstern immer genehmigungspflichtig. Bevor Sie also das Projekt des Dachfenster-Einbaus starten, sollten Sie sich im zuständigen Bauamt erkundigen, um eventuelle Strafen zu vermeiden.
Auch ist meist der Einbau von zusätzlichen Dachfenstern nicht genehmigungspflichtig, da dies im Rahmen von Renovierungsarbeiten abläuft. Solange also nichts an der Konstruktion des Daches selbst vorgenommen wird oder ein Speicher als Wohnraum umgewandelt wird, kann in den meisten Fällen auf eine Baugenehmigung verzichtet werden. Planen Sie bereits jetzt den Einbau von Dachfenstern beim Bau Ihres Hauses, können Sie dies im Bauantrag bereits anmerken. Somit können Sie sich eventuelle später auftretende und benötigte Baugenehmigungen ersparen.
Der nachträgliche Einbau in ein bestehendes Dach sowie der Austausch eines bestehenden Dachfensters sind meist nicht genehmigungspflichtig. Jedoch kommt es hier auch auf die Art des Dachfensters an. Selbst der Austausch beziehungsweise Einbau eines größeren Dachfensters ist genehmigungsfrei. Jedoch muss hier, bei Reihen- oder Doppelhäusern sowie bei allein stehenden Häuser der Mindestabstand zu den Nachbarn eingehalten werden. Dennoch gilt hier die Verordnung Ihres entsprechenden Bundeslandes.
Genehmigungspflichtig ist der Einbau von Dachfenstern dann, wenn dieser im Rahmen von einem Dachausbau mit bestimmten Merkmalen stattfindet. Dies liegt, wie bereits erwähnt, bei einer Veränderung der Nutzung des Raumes, zum Beispiel bei der Änderung eines Speichers in einen Wohnraum, vorl. Hierbei ist eine Baugenehmigung erforderlich und benötigt wird allerdings eine Dachausbau-Genehmigung, da die Dachfenster-Genehmigung nicht ausreichend ist. Bauen Sie lediglich Ihr Dachgeschoss aus und haben dies bereits vorher als Wohnraum genutzt, unterliegt dies keiner Genehmigungspflicht, jedoch gilt auch hier die Verordnung Ihres entsprechenden Bundeslandes. Für alle die in Nordrhein-Westfalen wohnen ist der Einbau von Dachfenstern generell genehmigungspflichtig und wie in allen Bundesländern mit hohen Strafen sanktioniert, bei Nichteinhalt der Verordnung.
Verändern Sie, wie bereits genannt, die Konstruktion und somit die Statik des Daches, wie zum Beispiel beim Einbau von Dachaufbauten, Dachgauben sowie Dachbalkonen und Dachterrassen, oder verändern Sie gar den Neigungswinkel Ihres Daches, sollten Sie dies auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Bauamt melden. Dieser Einbau beziehungsweise Ausbau ist mit großen Veränderungen verbunden. Bei diesen Maßnahmen im Rahmen des Einbaus von Dachfenstern wird meist auch eine Genehmigung benötigt.
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