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Dachfenster Genehmigungen: Was Sie vor dem Einbau wissen sollten

Dachfenster Check

Lichtwunder Team

Experte für Dachfenster

Sind Sie gerade beim Ausbau Ihres Dachbodens, dann lohnt es sich für mehr Tageslicht ein Dachfenster einbauen zu lassen. Doch ist der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig? Wir verraten es Ihnen hier.

Genehmigungspflicht für den Einbau von Dachfenstern

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, ob der Dachfenstereinbau genehmigungs­pflichtig ist. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, ist je nach Bundesland anders geregelt. Die Regelung, ob der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig ist, finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist der Einbau von Dachfenstern immer genehmigungspflichtig. Bevor Sie also das Projekt des Dachfenster-Einbaus starten, sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt erkundigen, um eventuelle Strafen zu vermeiden. 

Der Einbau von zusätzlichen Dachfenstern ist meist nicht genehmigungs­pflichtig, da dies im Rahmen von Renovierungs­arbeiten abläuft. Solange also nichts an der Konstruktion des Daches selbst vorgenommen wird oder ein Speicher als Wohnraum umgewandelt wird, kann in den meisten Fällen auf eine Baugenehmigung verzichtet werden. Planen Sie bereits jetzt den Einbau von Dachfenstern beim Bau Ihres Hauses, können Sie dies im Bauantrag bereits anmerken. Somit können Sie sich eventuelle später auftretende und benötigte Baugenehmigungen ersparen. 

Dachfenster nachträglich einbauen: Genehmigung erforderlich?

Der nachträgliche Einbau eines Dachfensters ist eine beliebte Maßnahme, um mehr Licht und frische Luft ins Dachgeschoss zu bringen. Wie auch der Austausch eines bestehenden Dachfensters, ist das meist nicht genehmigungspflichtig. Dennoch sollten Sie sich vor dem Einbau des Dachfensters genau informieren, da es einige wichtige Punkte gibt, die je nach Bauvorhaben und Standort berücksichtigt werden müssen. Folgende Faktoren spielen bei der Frage nach der Baugenehmigung eine Rolle.

  • Art und Größe des Dachfensters: Kleine Austausch- oder Ergänzungsfenster sind in der Regel genehmigungsfrei.

  • Abstand zu den Nachbarn: Besonders bei Reihen- oder Doppelhäusern müssen Sie darauf achten, dass der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten wird.

  • Vorgaben des Bundeslandes: Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Bauamt, bevor Sie mit dem Einbau beginnen.

Wann ist der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig?

Der Einbau von Dachfenstern ist meist dann genehmigungspflichtig, wenn dieser im Rahmen von einem Dachausbau mit bestimmten Merkmalen stattfindet.

Bei Veränderung der Nutzung

Der Dachfenstereinbau ist genehmigungspflichtig, wenn die Nutzung des Raumes verändert wird, zum Beispiel bei der Änderung eines Speichers in einen Wohnraum. Hierbei ist eine Baugenehmigung erforderlich. Benötigt wird allerdings eine Dachausbau-Genehmigung, da die Dachfenster-Genehmigung nicht ausreichend ist. Haben Sie Ihr Dachgeschoss bereits vorher als Wohnraum genutzt und Sie möchten nur weitere Dachfenster einbauen, unterliegt dies in der Regel keiner Genehmigungspflicht.

Bei Veränderung der Statik

Verändern Sie, die Konstruktion und somit die Statik des Daches, wie zum Beispiel beim Einbau von Dachaufbauten, Dachgauben sowie Dachbalkonen und Dachterrassen, oder verändern Sie gar den Neigungswinkel Ihres Daches, sollten Sie dies auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Bauamt melden. Dieser Einbau beziehungsweise Ausbau ist mit großen Veränderungen verbunden. Bei diesen Maßnahmen im Rahmen des Einbaus von Dachfenstern wird meist auch eine Genehmigung benötigt.

Bei Häusern in Nordrhein-Westfalen

In NRW gelten strengere Regelungen als in vielen anderen Bundesländern. Hier ist der Einbau von Dachfenstern grundsätzlich genehmigungspflichtig und wird bei Nichteinhalt der Verordnung mit hohen Strafen sanktioniert. Das bedeutet, dass Sie vor Beginn der Arbeiten unbedingt eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt einholen müssen.

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