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Eine Terrassenüberdachung schützt Ihre Terrasse vor Wind und Wetter. Ob Sie für den Bau der Terrassenüberdachung jedoch eine Baugenehmigung benötigen, verraten wir Ihnen im Beitrag.
Der Bau einer festen Terrassenüberdachung zählt zu einer Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude, welche nur begrenzt ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können. Ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, kann deshalb pauschal nicht beantwortet werden. Im Wesentlichen bestimmen zwei Aspekte die Antwort auf die Frage, ob eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung notwendig ist. Zum einen hängt die Baugenehmigung von Ihrem jeweiligen Bundesland ab, da die Regelungen für Bebauungen auf dem eigenen Grundstück bundesweit nicht einheitlich sind. Andererseits bestimmt ebenso die Größe des Terrassendaches, ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung einholen müssen. Im folgenden Abschnitt haben wir deshalb für Sie zusammengefasst, welche Faktoren Sie beachten müssen, wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung einholen möchten.
Die Vorschriften für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Da es in den einzelnen Bundesländern individuelle Regelungen für genehmigungsfreie Bauvorhaben gibt, sollten Sie sich im Voraus über Ihr jeweiliges Bundesland informieren und sicherstellen, ob Sie eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung benötigen. Ebenso können lokale Baugebiete unterschiedliche Vorgaben machen, sodass Sie sich bei Ihrem Bauamt auch über die Regelungen des örtlichen Bebauungsplans Ihrer Gemeinde erkundigen sollten.
Je nachdem, wo Sie leben, gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche räumliche Freibeträge, innerhalb derer Sie Ihre Terrassenüberdachung errichten dürfen. Sie benötigen nur eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung, wenn das geplante Terrassendach den räumlichen Freibetrag überschreiten soll. Klären Sie deshalb unbedingt im Vorherein, ob für die geplante Größe Ihrer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt wird, da zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede bestehen und die Vorgaben sich gelegentlich ändern können.
Im Übrigen spielt das Material der Terrassenüberdachung keine Rolle für die Baugenehmigung. Ob das Terrassendach aus Holz, Aluminium oder sogar Glas gebaut werden soll, beeinflusst die Genehmigungspflicht nicht. Lediglich die Abmessungen und die Vorschriften Ihres Bundeslandes sind für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung relevant.
Haben Sie nun festgestellt, dass Sie für Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, wird es Zeit, einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt zu stellen. Dafür sollte der Antrag von einem qualifizierten Entwurfsverfasser vorgelegt werden, der über eine Bauvorlageberechtigung in Ihrem Bundesland verfügt. Danach können Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen beim Bauamt einreichen und es wird prüfen, ob in Ihren Bauplänen alle geltenden Gesetze eingehalten werden. Rechnen Sie jedoch damit, dass die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung Geld kosten wird. In der Regel liegen die Gebühren für die Genehmigung zwischen 60 und 120 Euro, wobei die Beträge durch zusätzliche Verwaltungsakte schwanken können.
Außerdem sollten Sie sich bereits frühzeitig um eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung kümmern. Das Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und Sie dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung mit dem Bauprojekt beginnen. Übrigens: Neben der Genehmigungspflicht für Bauvorhaben und genehmigungsfreien Bauprojekten gibt es ebenso den Fall, dass eine Anzeige notwendig ist. In diesem Fall müssen Sie dem Bauamt zwar eine Meldung über Ihr Bauvorhaben geben, eine offizielle Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung ist jedoch nicht notwendig, sodass die Baupläne auch nicht geprüft werden müssen.
Welche Maße für eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zulässig sind, wird von jedem Bundesland in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer in ihren Regelungen. In Brandenburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wird bei der Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung zudem zwischen dem Innen- und Außenbereich unterschieden. Der Innenbereich ist dabei das Gebiet innerhalb der Gemeinde, das zusammenhängend als Ortsteil bebaut wurde, während der Außenbereich den Bereich außerhalb des zusammenhängendes Ortes beschreibt. Liegt Ihr Gebäude in diesen Bundesländern im Außenbereich, benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung, im Innenbereich ist diese nicht nötig. Da jede Gemeinde die Grenzen des Innenbereiches selbstständig festlegen darf, sollten Sie sich im Voraus in Ihrem Wohnort erkundigen, zu welchem Bereich Ihr Gebäude zählt.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie zusammengefasst, welche Anforderungen gelten, damit eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung möglich ist. Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Sie trotzdem bestimmte Regelungen gelten, selbst wenn für Ihre Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung notwendig ist. Für den Bau einer Terrassenüberdachung spielen verschiedene Rechtsebenen eine Rolle. Neben dem öffentlichen sowie privaten Recht sind ebenfalls der örtliche Bebauungsplan und das bundesweite Bauplanungsrecht von Bedeutung für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung. Im Bereich des öffentlichen Rechtes müssen die Gesetze des Baurechts beachtet werden, während im Feld des Privatrechts die Rechte der Nachbarn nicht verletzt werden dürfen.
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Regelung
Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² im Innenbereich
Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Fläche und 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung im Innenbereich mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe
Terrassenüberdachung mit maximal 30 m² Fläche und bis zu 3,5 m Tiefe
Terrassenüberdachung mit 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung im Erdgeschoss (gilt nur bei Gebäude der Gebäudeklassen 1-3)
Terrassenüberdachung mit maximal 30 m² Grundfläche und bis zu 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m² Fläche und 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung bis 30 m² Fläche und einer Tiefe von bis zu 4,5 m
Terrassenüberdachung für ebenerdige Terrassen im Innenbereich mit einer Grundfläche von maximal 50 m²
Terrassenüberdachung mit maximal 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung bis 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung für ebenerdige Terrassen mit bis zu 30 m² Fläche und 3 m Tiefe
Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe im Innenbereich
Auch wenn Sie dem Bauamt eigentlich keine Meldung über Ihre Pläne geben müssen, schadet es nicht, selbst für eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen und Ihr Bauvorhaben prüfen zu lassen. Denn selbst wenn keine Pflicht für eine Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung besteht, gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, welche beim Bau des Terrassendachs eingehalten werden müssen.
Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie für Ihre Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde sowie der Bauordnung einhalten. Dazu gehören unter anderem die Regeln des Bau- und Nachbarschaftsrechtes. Grundsätzlich müssen Sie für den Bau einer Terrassenüberdachung den örtlichen Bebauungsplan und notwendige Mindestabstände zu Ihren Nachbargrundstücken beachten. Zusätzlich müssen Sie jedoch darauf achten, dass die Regelungen zur Statik des Gebäudes, Brandschutzbestimmungen und mögliche Vorschriften des Denkmalschutzes eingehalten werden. Ebenso muss die Terrassenüberdachung Schnee sowie Wind standhalten können und eine ausreichende Belüftung der Gebäuderäume hinter dem Terrassendach ermöglichen. Somit ist es ebenso in diesem Fall ratsam, über das Bauamt und mithilfe eines Architekten zu ermitteln, was in Ihrem konkreten Fall beachtet werden muss.
Für den Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung müssen Sie ebenfalls einige Regelungen des Nachbarschaftsrechtes beachten, um Ihre Nachbarn nicht einzuschränken. So muss mit der Terrassenüberdachung ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden, welcher meistens 2 Meter beträgt. Ebenfalls darf das Terrassendach nicht mehr als 1,5 Meter vor die Außenwand Ihres Hauses vortreten und Sie darf Ihre Nachbarn nicht in der Sicht einschränken. Diese Abstände sollten Sie beim Bau der Terrassenüberdachung unabhängig der Baugenehmigung stets einhalten. Wenn Sie aber die Mindestgrenzabstände bei Ihrem Bauprojekt nicht einhalten können, sollten Sie bei Ihren Nachbarn eine schriftliche Zustimmung für den Bau der Terrassenüberdachung einholen.
Doch auch darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld zu Ihrem Bauvorhaben mit der Nachbarschaft zu sprechen, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden und für ein gutes Klima untereinander zu sorgen. Selbst wenn die Nachbarn Ihre Zustimmung verweigern, kann der Ausbau des Terrassendaches in der Regel trotzdem stattfinden, sofern Sie die rechtlichen Vorgaben beachtet haben. Ihre Nachbarn haben zwar das Recht, Widerspruch gegen das Bauvorhaben einzulegen, jedoch hat dieser nur wenig Aussicht auf Erfolg, wenn kein Verstoß gegen die Auflagen des Baurechtes und Nachbarschaftsrechtes vorliegt.
In jedem Fall raten wir Ihnen dringend davon ab, eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu errichten. Entschließen Sie sich, ohne Genehmigung des Bauamtes die Terrassenüberdachung zu bauen, droht Ihnen ein massives Bußgeld. Zusätzlich kann es ebenfalls dazu kommen, dass Sie die Auflage für den Rückbau des Terrassendaches erhalten, sodass Sie die Terrassenüberdachung vollständig entfernen müssen. Haben Sie jedoch den Bau der Terrassenüberdachung bereits ohne Baugenehmigung begonnen, besteht die Möglichkeit, den Bauantrag nachzuholen. Im Regelfall kann das Bauamt auch im Nachhinein eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung erteilen. Dabei sollten Sie sich jedoch auf eine Strafzahlung einstellen und es kann ebenso der Fall eintreten, dass das begonnene Bauprojekt nicht den geltenden Gesetzen entspricht, sodass ein Rückbau trotzdem notwendig wird.
Auf die Frage, ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen, ist erst einmal keine pauschale Antwort möglich. Da diese Baumaßnahme nur begrenzt ohne Genehmigung durchgeführt werden darf, bestimmen im Wesentlichen zwei Aspekte, ob für den Bau der Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung notwendig wird. Einerseits hängt die Genehmigung von Ihrem jeweiligen Bundesland ab, da die Vorschriften in Deutschland nicht einheitlich geregelt sind. Andererseits bestimmt ebenso die Größe der Terrassenüberdachung, ob Sie eine Baugenehmigung einholen müssen oder nicht.
Die Vorschriften für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung werden in Deutschland in jedem Bundesland individuell geregelt. Somit gelten in den einzelnen Bundesländern verschiedene räumliche Freibeträge, innerhalb derer Sie Ihre Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten dürfen. Aus diesem Grund sollten Sie sich unbedingt vor dem Bau des Terrassendaches bei Ihrem lokalen Bauamt informieren, welche Freibeträge in Ihrem Wohngebiet gelten und einplanen, ob die geplante Terrassenüberdachung die zulässige Größe überschreiten wird.
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