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Dachfenster bei Denkmalschutz

Dachfenster Check

Lichtwunder Team

Experte für Dachfenster

Beim Umbau von Altbauten kann es sein, dass die Frage aufkommt, wie es sich mit Dachfenstern bei Denkmalschutz verhält. Dürfen Sie Dachfenster bei denkmalgeschützten Gebäuden überhaupt einbauen?

Regelungen für Dachfenster bei Denkmalschutz

Wie schön wäre es, wenn es einheitliche Regelungen für den Denkmalschutz bei Dachfenstern gäbe? Doch dem ist leider nicht so, denn je nach Bundesland gelten auch unterschiedliche Bestimmungen. Deshalb, bevor Sie mit der Planung und Modernisierung der Dachfenster bei einem Denkmalschutz anfangen, müssen Sie gewisse Dinge beachten, weshalb es nötig ist, vorab die Denkmalbehörde zu kontaktieren und nach den geltenden Bestimmungen zu fragen. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder nicht, lohnt sich eine Nachfrage bei der Behörde, denn auch hierfür gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Worauf man achten muss bei Dachfenstern bei Denkmalschutz

Egal, ob Sanierung oder Einbau von neuen Dachfenstern, Sie sollten sich immer zuerst bei der Baubehörde oder dem Denkmalschutzamt informieren, wie die Bestimmungen lauten. Dann müssen Sie einen Antrag für Dachfenster bei einem denkmalgeschützten Gebäude einreichen. Für die Genehmigung des Antrages muss sichergestellt werden, dass das Gesamtbild des denkmalgeschützten Hauses durch den Einbau oder die Modernisierung der Dachfenster nicht von der alten Ansicht abweicht, sondern gleich bleibt. Die Genehmigung für den Neueinbau von Dachfenstern bei denkmalgeschützten Bauten, welche zur Straße hinzeigen, ist oftmals schwierig zu erhalten, wenn zuvor keine Dachfenster oder nur Dachausstiege vorhanden waren. Größere Chancen für die Genehmigung von Dachfenstern bei einem Haus unter Denkmalschutz haben Sie allerdings, wenn das neue Dachfenster nicht zur Straßenseite liegt und somit auch nicht aus dieser Sicht sichtbar ist. Zudem erhöhen sich Ihre Chancen nochmals, wenn das Dachfenster zwischen den vorhandenen Dachsparren und flach eingebaut wird, sodass die neuen Dachfenster im denkmalgeschützten Gebäude kaum erkennbar sind. Geht es lediglich um die Sanierung der Dachfenster bei einem Denkmalschutz, dann müssen sowohl die Form als auch die Größe des Dachfensters erhalten bleiben.

 
Viele Hersteller bieten heutzutage Dachfenster für geschützte Denkmäler an. Diese bringen meist den Vorteil von einem verbesserten Schallschutz und einer optimierten Abdichtung mit sich. Allerdings schließt dies den Gang zur Behörde sowie die Einholung einer Genehmigung von dieser nicht aus. Dennoch sollten Sie sich den Rat bei einem Fachbetrieb einholen, denn diese haben meist jahrelange Erfahrung und können Sie bei Ihrem Vorhaben eines neuen Dachfensters in Ihrem denkmalgeschützten Altbau unterstützen.

Möglichkeiten für Dachfenster bei Denkmalschutz

Je nachdem, wie die Situation in Ihrem denkmalgeschützten Haus ist, kann die Behörde vorschreiben, dass die Holzrahmen der bereits eingebauten Dachfenster erhalten bleiben. Hierbei haben Sie dann die Möglichkeit, die Verglasung des Dachfensters in Ihrem denkmalgeschützten Haus gegen eine Verglasung mit besserer Wärmedämmung auszutauschen. Dürfen Sie auch den Holzrahmen austauschen, können Sie die Variante Dachfenster mit Holzrahmen inklusive vormontierter Wärmedämmung und dadurch auch einem sehr guten U-Wert wählen, was Ihnen zusätzliche Chancen für die Genehmigung eines Dachfensteraustausches bei einem Denkmalschutz gibt. Eventuell dürfen Sie auch keine Dachfenster mit spiegelnder oder reflektierender Oberfläche im denkmalgeschützten Haus einbauen, wobei Ihnen individuell anpassbare Verschattungssystem Abhilfe schaffen können. Diese Rollläden bestehen aus Aluminium-Lamellen und verhindern somit, dass Licht auf dem Dachfenster reflektiert. 

Dachfenster bei Denkmalschutz - Nicht ohne Genehmigung

Wie wir bereits erwähnt haben, benötigen Sie unbedingt eine Genehmigung für den Einbau oder Austausch von Dachfenstern bei einem Denkmalschutz. Damit Sie die Genehmigung erhalten, müssen auch die oben genannten Anforderungen erfüllt werden, unter anderem auch der Schutz der Bausubstanz. Somit können Sie einen Ausbau oder eine Veränderung des Dachbodens ausschließen, denn dafür bekommen Sie meist keine Genehmigung. Führen Sie eine Sanierung oder Modernisierung der Dachfenster in einem denkmalgeschützten Haus durch, so kann die Behörde verlangen, dass Sie dies wieder rückgängig machen, falls zuvor keine Genehmigung eingeholt wurde, was für Sie mit wiederholten Kosten in Verbindung steht sowie auch mit hohem Aufwand. Zudem ist eine Genehmigung äußerst wichtig, da hierbei auch die Statik des Daches kontrolliert wird. Oftmals ist die Statik des Daches bei Altbauten nicht mehr so gut, was bedeutet, dass dieses die Last der Dachfenster bei Ihrem denkmalgeschützten Haus eventuell nicht mehr tragen kann. 

Förderung für Dachfenster bei Denkmalschutz

Bei der Sanierung und Modernisierung von Dachfenstern bei denkmalgeschützten Bauten haben Sie neben der Wertsteigerung der Immobilie auch den Vorteil von Förderungen zu profitieren. Diese können Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, im Rahmen von zinsgünstigen Krediten für Gesamt- oder Einzelmaßnahmen erhalten. Auch sind die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten bei denkmalgeschützten Häusern, somit auch für den Einbau von Dachfenstern, steuerlich absetzbar, laut „Denkmal-AfA“. Dadurch können Sie bis zu 90 Prozent der Kosten für die Modernisierung und Sanierung des denkmalgeschützten Hauses inklusive der Dachfenster über einen Zeitraum von 10 Jahren abschreiben.

Alternative zu Dachfenstern bei Denkmalschutz

Neben dem Austausch der Verglasung stellen auch Dachgauben eine Alternative zu Dachfenstern bei denkmalgeschützten Bauten dar. Besonders Schleppgauben sind meist auch bei Denkmalschutz möglich, sofern diese am Standort und je nach Gebäudeart historisch nachgewiesen werden können. Zwar sind Dachgauben deutlich teurer als Dachfenster, sowohl bei Denkmalschutz als auch bei gängigen Häusern, aber Dachgauben sind dennoch eine oft gesehene und denkmalschutzkonforme Alternative zu Dachfenstern bei Denkmalschutz.

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