Allgemeine Vertragsbedingungen der Renowert GmbH 

(im Weiteren auch Auftragnehmer genannt)

Vereinbart wird die Geltung der Verdingungsordnung für das Baugewerbe, Teil B (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Fassung. Die VOB/B gelten, soweit unsere nachstehenden Bedingungen nichts Abweichendes regeln oder Teile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sind oder werden. 

I. Allgemeines

1. Die Bauausführungen und sonstigen Leistungen der Auftragnehmer erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Sie sind für alle, auch künftigen Abschlüsse mit dem Auftraggeber gültig. Diese Bedingungen gelten mit Beginn der Geschäftsverbindung und für deren gesamte Dauer. 

2. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Sie verpflichten die Auftragnehmerin nur, wenn sich die Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. 

3. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, zur Überprüfung seiner Bonitätsanfragen bei einschlägigen Auskünften wie z. B. Schufa, Creditreform und Infodata einzuholen. Er ist berechtigt, die so erhaltenen Informationen gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG - zu speichern. Der Auftragnehmer unterliegt den Vorgaben der Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO, die in der jeweils gültigen Fassung unter https://www.lichtwunder.com/datenschutz von dem Auftraggeber eingesehen werden kann. 

II. Termine und Bauausführungsfristen

1. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn der Auftragnehmer die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Die Annahme aller Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Bauausführungs-, und Liefermöglichkeiten.

2. Da es sich bei sämtlichen Waren des Auftragnehmers um nach Wunsch des Auftraggebers maßgefertigte Waren handelt, wird der Vertrag im Verhältnis zu Verbrauchern gem. § 13 BGB erst wirksam, wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung den Vertrag widerruft. Der Vertrag mit einem Verbraucher wird auch vor Ablauf von 14 Tagen wirksam, wenn der Verbraucher bereits vorher den Auftragnehmer schriftlich um Beginn der Ausführung bittet. Der Verbraucher hat davon Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht (s. VII. Widerrufsrecht) durch den vorzeitigen Beginn erlischt, da ein wirksam geschlossener Vertrag zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, nicht widerrufen werden kann.

3. Die im Vertrag angegebenen Lieferzeiten/Ausführungstermine sind für den Auftragnehmer bindend. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Ausführungstermin nicht eingehalten werden kann. Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, andere Ausführungstermine vorzuziehen.

4. Bauausführungsfristen beginnen erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bauausführungstermins durch den Auftragnehmer und der Vorlage genauer Mengen und Maße durch den Auftraggeber und/oder einen Aufmaßtechniker, sowie nach Klärung aller technischen Einzelheiten bei Aufmaß. 

5. Die Bauausführungsfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzuges angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich erheblichen Einfluss auf die Bauausführung haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Auftragnehmers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schnellstmöglich mit.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die vom Auftragnehmer im Vertrag genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist in Verträgen gesondert ausgewiesen. In der Leistungsrechnung legt der Auftragnehmer den bei der Ausführung geltenden Umsatzsteuersatz zugrunde.

2. Für den Fall, dass Preise und Lieferungen frei Baustelle vereinbart wurden, gelten diese unter Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Gleiches gilt für das Abladen der Fahrzeuge.

3. Leistungsrechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder Verschlechterung seiner Vermögenslage (z.B. Wechsel- oder Scheckproteste usw.) sind die gesamten Forderungen, der Auftragnehmerin sofort fällig, auch Forderungen aus Wechseln mit späterer Fälligkeit. Für künftige Leistungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Vorauskasse zu fordern.

5. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Den Nachweis eines höheren Verzugsschadens behält sich der Auftragnehmer vor.

6. Zahlung erfolgt nach Lieferung, Leistung und Montage, wenn nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden vereinbart und festgehalten.

7. Sofern Handwerker und Aufmaßtechniker einen Inkassoausweis des Auftragnehmers beim Kunden vorlegen, sind sie zum Inkasso der vom Kunden zu begleichenden Forderungen treuhänderisch befugt.

8. Ein Auftrag, der mit Finanzierung als Zahlungsoption getätigt wird, ist nur mit dem Erhalt einer Finanzierungsbestätigung gültig. Sofern diese nicht ausgestellt werden kann, verliert der Auftrag seine Gültigkeit. 

IV. Bauausführung

1. Ereignisse und Einflüsse, die nicht in der Macht des Auftragnehmers liegen, führen zu entsprechender Verlängerung vereinbarter Bauausführungsfristen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt sich auf den unmittelbaren am Bauwerk entstandenen Schaden.

2. Alle gelieferten Bauelemente sind Maßanfertigungen, die auf Mengen- und Maßangaben des Auftraggebers beruhen und können daher weder zurückgenommen noch umgetauscht werden, insoweit der Auftragnehmer nicht für Abweichungen bei Mengen und Maßen verantwortlich ist.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer zu beauftragen.

V. Zusätzliches

1. Die Montage zusätzlicher elektrisch betriebener Produkte findet durch Lichtwunder statt. Der Anschluss muss bauseits (durch einen Elektriker) vorgenommen werden. 

2. Die Zugänglichkeit zum Fenster muss für eine fachgerechte Montage gegeben sein

3. Die Festpreisgarantie greift nur unter Gewährleistung einwandfreier Zugänglichkeit zum Fenster. Ist diese nicht gewährt, müssen folgende Leistungen, aus Gründen der Sicherheit, bauseits erbracht werden. 

  • Gerüststellung

  • Kran

  • Podeste

  • Entfernen von zu nah montierten Solarpanelen

VI. Mängelrügen

1. Beanstandungen oder sonstige Einwände sind unverzüglich nach Bauausführung bzw. bei der Endabnahme der Baustelle zu melden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen.

2. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Kenntnis, zu rügen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber entstandenen Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten (Zinsen, Wechselkosten, Kosten der gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsverfolgung) Eigentum (Vorbehaltsware) des Auftragnehmers. 

2. Vorbehaltene Waren dürfen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Pfändungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort anzuzeigen. Kosten einer Intervention trägt der Auftraggeber.

VIII. Widerrufsrecht

1. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das sie hiermit wie folgt belehrt werden:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, insofern noch kein Aufmaß durchgeführt worden ist und dieses vom Auftragnehmer unterschrieben wurde. 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, so beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Renowert GmbH

Nordring 30, D-65719 Hofheim/Ts

Telefon: +49 6192 / 80 48 221

Telefax: +49 06192 - 939 25 11

E-Mail: info@lichtwunder.com

,mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung hat ausschließlich an unsere Postanschrift Renowert GmbH, Nordring 30, D-65719 Hofheim/Ts zu erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3. Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts.

Sie können einen Vertrag zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, nicht widerrufen.

IX. Kooperationspartner 

1. Die Dachfenster werden in enger Kooperation mit der Firma FAKRO unseren speziellen Anforderungen entsprechend hergestellt. 

2. Die Monteure werden in enger Kooperation unseren speziellen Anforderungen entsprechend geschult. 

Geschäftsführer: Lindor Shijaku

Sitz: Hofheim/Ts.

Amtsgericht: Frankfurt am Main

HRB 82352

Ust ID: DE257289178 Lichtwunder eine Marke der Renowert GmbH

Nordring 30

D-65719 Hofheim/Ts

Tel.: 06192 / 80 48 221

Fax: 06192 - 939 25 11

E-Mail: info@lichtwunder.com

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